Pflegeheim Kosten Wien 2026
In Wien vereinbart jedes Wohn- und Pflegehaus seinen Tagsatz mit dem Fonds Soziales Wien (FSW). Wer eine Förderung des FSW erhält, zahlt nicht den vollen Tagsatz, sondern einen Kostenbeitrag, der sich nach Einkommen und Pflegegeld richtet.
Aktualisiert: November 2026
max. 80 %
des Nettoeinkommens als Kostenbeitrag
13. & 14.
Pension bleiben zur Gänze
01/24 5 24
FSW-Kund:innenservice
Tagsätze am Beispiel Pflege Floridsdorf
Die Tagsätze unterscheiden sich von Haus zu Haus. Als Orientierung die veröffentlichte Preisliste eines städtischen Pflegehauses des Wiener Gesundheitsverbunds (Pflege Floridsdorf, Preise 2025, netto, inkl. Grundpreis):
| Pflegestufe | pro Tag | pro Monat (30 Tage) |
|---|---|---|
| Stufe 1 | €85,04 | €2.551 |
| Stufe 2 | €113,21 | €3.396 |
| Stufe 3 | €221,86 | €6.656 |
| Stufe 4 | €243,60 | €7.308 |
| Stufe 5 | €272,63 | €8.179 |
| Stufe 6 | €313,14 | €9.394 |
| Stufe 7 | €373,98 | €11.219 |
Das sind die Gesamtkosten des Platzes. Mit FSW-Förderung zahlen Bewohner:innen davon nur ihren Kostenbeitrag – den Rest trägt der FSW. Die Preisliste 2026 war bei Redaktionsschluss noch nicht veröffentlicht.
Was zahlen Sie selbst?
- Sie zahlen maximal 80 % Ihres Nettoeinkommens – dazu zählen Pensionen und Renten (auch aus dem Ausland) sowie Miet- und Pachteinnahmen.
- Sonderzahlungen, also 13. und 14. Pension, verbleiben Ihnen zur Gänze.
- Vom Pflegegeld bleibt Ihnen das gesetzliche Taschengeld von 10 % der Stufe 3 – 2026 sind das €59,26 pro Monat.
- Ihr Kostenbeitrag ist nie höher als der tatsächliche Tagsatz der Einrichtung.
- Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern oder Ehepartner:in senken den Kostenbeitrag. Schulden und Exekutionen dagegen nicht.
Rechenbeispiel Wien
Bewohnerin mit Pflegegeld Stufe 4 und €1.500 Pension netto (14× jährlich):
Der Bewohnerin bleiben: €300,00 pro Monat aus der Pension, die 13. und 14. Pension sowie €59,26 Taschengeld aus dem Pflegegeld.
Der FSW übernimmt die Differenz. Tagsatz laut Preisliste 2025, Pflegegeld 2026. Vereinfachtes Beispiel ohne Einzelzimmer, Unterhaltspflichten oder weitere Einkünfte. Alle Angaben ohne Gewähr.
Antrag auf einen Pflegeheimplatz
Ansprechpartner ist das FSW-Kund:innenservice unter 01/24 5 24 (täglich 8–20 Uhr) oder eines der FSW-Beratungs- und Service-Center.
Das Team des FSW stellt den Pflegebedarf fest. Voraussetzung ist ein Pflegebedarf, bei dem die Betreuung zu Hause nicht mehr ausreicht.
Wohn- und Pflegehäuser werden in Wien von 28 Partnerorganisationen des FSW betrieben. Ein vorübergehender Aufenthalt ist bis zu 92 Tage möglich.
Angehörige und Vermögen
Ehepartner:innen und eingetragene Partner:innen sind in Wien gegenseitig unterhaltspflichtig. Der FSW bezieht deshalb das Einkommen des Partners bzw. der Partnerin in die Berechnung ein. Vom gemeinsamen Einkommen bleibt dem Partner bzw. der Partnerin in der Regel zumindest der Mindeststandard nach dem Wiener Mindestsicherungsgesetz.
Kinder müssen für die Pflegeheimkosten ihrer Eltern nicht aufkommen.
Auf Vermögen – Ersparnisse, Wohnung, Haus – darf seit 1.1.2018 nicht zugegriffen werden (§ 330a ASVG). Erträge daraus, etwa Mieteinnahmen, zählen aber als Einkommen.
Häufige Fragen: Pflegeheim in Wien
Was kostet ein Pflegeheim in Wien pro Monat?
Die Gesamtkosten hängen von Haus und Pflegestufe ab. In Pflege Floridsdorf lagen sie 2025 zwischen €85,04 (Stufe 1) und €373,98 (Stufe 7) pro Tag, also rund €2.550 bis €11.220 pro Monat. Mit FSW-Förderung zahlen Bewohner:innen davon nur ihren Kostenbeitrag.
Wie viel von meiner Pension bleibt mir im Pflegeheim in Wien?
Mindestens 20 % des Nettoeinkommens sowie die 13. und 14. Pension zur Gänze. Vom Pflegegeld bleibt ein Taschengeld von €59,26 pro Monat (2026).
Muss mein Ehepartner in Wien für das Pflegeheim zahlen?
Ehepartner:innen sind in Wien unterhaltspflichtig, daher bezieht der FSW ihr Einkommen in die Berechnung ein. Dem Partner bzw. der Partnerin bleibt in der Regel zumindest der Mindeststandard nach dem Wiener Mindestsicherungsgesetz.
Wo beantrage ich einen Pflegeheimplatz in Wien?
Beim Fonds Soziales Wien – telefonisch über das FSW-Kund:innenservice unter 01/24 5 24 oder in einem der FSW-Beratungs- und Service-Center.
Quellen (Stand: November 2026):
- FSW – Informationen zur Berechnung des Kostenbeitrags für Wohnen und Pflege
- FSW – Wohn- und Pflegehäuser mit Schwerpunkt Pflege
- Wiener Gesundheitsverbund – Pflege Floridsdorf, Preise 2025
- § 330a ASVG – Verbot des Pflegeregresses
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige Behörde.