24 Stunden Betreuung Österreich
Kosten, Förderungen und wie das Pflegegeld die 24h-Betreuung zu Hause finanzierbar macht – alles auf einen Blick.
Aktualisiert: November 2026
€1.800–€3.500
Kosten/Monat (Agentur)
bis €800
Bundesförderung/Monat
ab Stufe 3
Pflegegeld empfohlen
Was ist 24-Stunden-Betreuung?
Bei der 24h-Betreuung lebt eine Betreuungsperson rund um die Uhr im Haushalt der pflegebedürftigen Person und übernimmt Betreuungs- und Begleitaufgaben. Es handelt sich nicht um Krankenpflege – diese muss weiterhin von diplomierten Pflegepersonen (z.B. Hauskrankenpflege) übernommen werden.
In der Regel wechseln sich zwei Betreuungspersonen im 2-Wochen-Rhythmus ab. Die Betreuung erfolgt am häufigsten durch selbstständige Personenbetreuer aus Österreich, der EU (vor allem Slowakei, Rumänien, Tschechien) oder über vermittelnde Agenturen.
Was kostet 24h-Betreuung in Österreich?
Die Kosten hängen stark davon ab, ob Sie eine Agentur beauftragen oder eine selbstständige Betreuungsperson direkt engagieren:
| Modell | Kosten/Monat | Vorteil |
|---|---|---|
| Registrierte Agentur | €1.800–€3.500 | Vertretungsgarantie, Qualitätskontrolle |
| Selbstständige Betreuerin | €1.500–€2.800 | Günstiger, direkter Kontakt |
Hinweis: Nur bei registrierten Agenturen oder selbstständigen Personenbetreuern mit Gewerbeschein gilt die Bundesförderung. Schwarzarbeit ist illegal und schließt Förderungen aus.
Bundesförderung für 24h-Betreuung: bis €800/Monat
Seit 2024 wurde die Bundesförderung für 24h-Betreuung auf bis zu €800 pro Monat angehoben. Die Förderung gilt für Personen, die mindestens Pflegegeld-Stufe 3 beziehen.
Voraussetzungen:
- Pflegegeld-Stufe 3 oder höher
- Betreuung durch eine registrierte Agentur oder einen selbstständigen Personenbetreuer mit aufrechtem Gewerbeschein
- Hauptwohnsitz in Österreich
- Betreuung im eigenen Haushalt (kein Pflegeheim)
Der Antrag auf Förderung ist beim Bundessozialamt zu stellen. Bei zwei Betreuungspersonen im Wechselmodell kann die Förderung auf beide aufgeteilt werden.
Rechenbeispiel: Was bleibt übrig?
Dies ist ein vereinfachtes Rechenbeispiel. Tatsächliche Kosten und Förderungen können abweichen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Wichtig: Betreuung ist nicht Pflege
Personenbetreuer übernehmen keine medizinische oder pflegerische Tätigkeiten. Für Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen oder ähnliche Tätigkeiten benötigen Sie weiterhin eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson (DGKP). Die Hauskrankenpflege kann über den Sozialversicherungsträger oder das Rote Kreuz organisiert werden.