Pflegegeld-Stufen Österreich 2026
Alle 7 Pflegegeld-Stufen mit aktuellen Beträgen, Stundenschwellen und Beschreibungen. Aktualisiert: November 2026.
| Stufe | Pflegebedarf/Monat | 2025/Monat | 2026/Monat |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | mehr als 65 Stunden/Monat | €200,80 | €206,20 |
| Stufe 2 | mehr als 95 Stunden/Monat | €370,30 | €380,30 |
| Stufe 3 | mehr als 120 Stunden/Monat | €577,00 | €592,60 |
| Stufe 4 | mehr als 160 Stunden/Monat | €865,10 | €888,50 |
| Stufe 5 | mehr als 180 Stunden/Monat | €1.175,20 | €1.206,90 |
| Stufe 6 | mehr als 180 Stunden/Monat + außergewöhnlicher Pflegebedarf | €1.641,10 | €1.685,40 |
| Stufe 7 | mehr als 180 Stunden/Monat + keine Eigenmobilität | €2.156,60 | €2.214,80 |
Angehörigenbonus 2026: €134,30/Monat
Angehörige, die eine pflegebedürftige Person ab Pflegegeld-Stufe 4 zu Hause betreuen und keine professionelle Pflegeperson beschäftigen, können den Angehörigenbonus beantragen. Der Betrag für 2026 beträgt €134,30 pro Monat. Der Antrag ist beim zuständigen Träger zu stellen.
Die 7 Pflegegeld-Stufen im Detail
Pflegegeld-Stufe 1: €206,20/Monat
2025: €200,80
€206,20
2026
Leichtere Pflegebedürftigkeit. Regelmäßige Unterstützung bei Alltagsaktivitäten erforderlich, z.B. Körperpflege oder Haushalt.
Schwelle: mehr als 65 Stunden/Monat
Pflegegeld-Stufe 2: €380,30/Monat
2025: €370,30
€380,30
2026
Mittlere Pflegebedürftigkeit. Tägliche Hilfestellung bei mehreren Aktivitäten des täglichen Lebens notwendig.
Schwelle: mehr als 95 Stunden/Monat
Pflegegeld-Stufe 3: €592,60/Monat
2025: €577,00
€592,60
2026
Erhöhter Pflegebedarf. Deutliche Einschränkungen der Selbstständigkeit, häufige tägliche Betreuung erforderlich.
Schwelle: mehr als 120 Stunden/Monat
Pflegegeld-Stufe 4: €888,50/Monat
2025: €865,10
€888,50
2026
Schwere Pflegebedürftigkeit. Umfangreiche tägliche Pflege und Betreuung, Unterstützung bei fast allen Alltagsverrichtungen.
Schwelle: mehr als 160 Stunden/Monat
Pflegegeld-Stufe 5: €1.206,90/Monat
2025: €1.175,20
€1.206,90
2026
Sehr schwere Pflegebedürftigkeit. Rund-um-die-Uhr-Betreuung notwendig, keine selbstständige Alltagsbewältigung möglich.
Schwelle: mehr als 180 Stunden/Monat
Pflegegeld-Stufe 6: €1.685,40/Monat
2025: €1.641,10
€1.685,40
2026
Außergewöhnlicher Pflegebedarf, z.B. dauernde Nachtpflege, Inkontinenzversorgung oder intensive Demenzbetreuung.
Schwelle: mehr als 180 Stunden/Monat + außergewöhnlicher Pflegebedarf
Pflegegeld-Stufe 7: €2.214,80/Monat
2025: €2.156,60
€2.214,80
2026
Schwerste Pflegebedürftigkeit. Lebenswichtige Verrichtungen können nicht selbst ausgeführt werden, permanente Hilfe lebensnotwendig.
Schwelle: mehr als 180 Stunden/Monat + keine Eigenmobilität
Häufige Fragen zu Pflegegeld-Stufen
Wer entscheidet über die Pflegegeld-Stufe?
Die Einstufung wird von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) durchgeführt. Ein Sachverständiger besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und begutachtet den Pflegebedarf nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG).
Wie oft wird das Pflegegeld valorisiert?
Das Pflegegeld wird jährlich angepasst. Die aktuellen Beträge für 2026 spiegeln die gesetzliche Valorisierung wider.
Was ist der Angehörigenbonus?
Der Angehörigenbonus beträgt 2026 €134,30 pro Monat und wird an Angehörige ausbezahlt, die eine pflegebedürftige Person ab Stufe 4 zu Hause betreuen, wenn keine professionelle Betreuung in Anspruch genommen wird.
Kann man gegen eine Pflegegeld-Entscheidung Einspruch erheben?
Ja. Bei Ablehnung oder niedrigerer Einstufung als erwartet kann Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden. Eine Rechtsberatung wird empfohlen.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld Stufe 6 und 7?
Stufe 6 erfordert außergewöhnlichen Pflegebedarf (z.B. dauernde Nachtpflege), während Stufe 7 voraussetzt, dass lebenswichtige Verrichtungen (Essen, Trinken, Ausscheidung) nicht mehr selbst durchgeführt werden können.
Welche Stufe trifft auf Sie zu?
Nutzen Sie unseren interaktiven Rechner.
Alle Angaben ohne Gewähr. Quelle: Bundespflegegeldgesetz (BPGG), Stand 2026.