Pflegeheim Kosten Österreich 2026
Was kostet ein Pflegeheim in Österreich? Durchschnittliche Kosten nach Bundesland, wie das Pflegegeld angerechnet wird und welche Unterstützung es gibt.
Aktualisiert: November 2026
€2.500–€5.000
Monatliche Gesamtkosten
€206–€2.215
Pflegegeld 2026 (Stufe 1–7)
Sozialhilfe
Wenn Eigenanteil nicht gedeckt
Pflegeheim-Kosten nach Bundesland
Die Kosten variieren je nach Bundesland, Träger (gemeinnützig vs. privat) und Ausstattung erheblich. Die folgenden Spannen sind Richtwerte für 2026 – individuelle Einrichtungen können davon abweichen.
| Bundesland | Kosten/Monat (Richtwert) |
|---|---|
| Wien | €3.500–€5.000 |
| Niederösterreich | €2.800–€4.200 |
| Oberösterreich | €2.700–€4.000 |
| Steiermark | €2.600–€3.900 |
| Tirol | €2.900–€4.400 |
| Salzburg | €2.900–€4.300 |
| Vorarlberg | €2.800–€4.100 |
| Kärnten | €2.500–€3.700 |
| Burgenland | €2.500–€3.500 |
Wie wird das Pflegegeld auf Pflegeheim-Kosten angerechnet?
Im Pflegeheim wird das Pflegegeld vollständig an die Einrichtung übertragen. Es wird direkt mit den Heimkosten verrechnet und reduziert so den Eigenanteil, der von der pflegebedürftigen Person oder deren Angehörigen zu tragen ist.
Beispiel: Pflegeheim kostet €3.500/Monat, Pflegegeld-Stufe 4 beträgt €888,50 → Eigenanteil: ca. €2.611,50/Monat (ohne weitere Förderungen).
Zusätzlich werden Einkommen (Pension) und Vermögen zur Finanzierung herangezogen. Der Eigenanteil ist der Teil, der nach Abzug von Pflegegeld und eigenen Einkünften verbleibt.
Was ist der Eigenanteil im Pflegeheim?
Der Eigenanteil ist jener Teil der Pflegeheim-Kosten, der von der pflegebedürftigen Person selbst getragen werden muss – also die Gesamtkosten abzüglich Pflegegeld und öffentlicher Förderungen.
Dazu werden folgende Einkommensquellen herangezogen:
- Pension und sonstige Einkünfte
- Das vollständige Pflegegeld
- Ggf. Vermögenswerte (nach Bundesland unterschiedlich geregelt)
In der Regel muss der Bewohner mindestens 20% seiner Pension als Taschengeld behalten dürfen (Mindestbetrag). Die genaue Regelung ist Ländersache und unterscheidet sich zwischen den Bundesländern.
Sozialhilfe als letztes Mittel
Wenn weder Pflegegeld noch eigene Einkünfte und Ersparnisse ausreichen, um die Pflegeheim-Kosten zu decken, besteht Anspruch auf Sozialhilfe (in manchen Bundesländern auch „Mindestsicherung" oder „Bedarfsorientierte Mindestsicherung" genannt).
Die Sozialhilfe ist in Österreich Ländersache und wird vom jeweiligen Bundesland getragen. Der Antrag ist beim zuständigen Sozialamt oder Bezirkshauptmannschaft zu stellen. Angehörige können unter Umständen herangezogen werden (Regress), wobei dies ebenfalls je nach Bundesland unterschiedlich geregelt ist.
Alternative: 24-Stunden-Betreuung zu Hause
Für viele Betroffene ist die 24h-Betreuung zu Hause eine günstigere und persönlichere Alternative zum Pflegeheim – oft zu vergleichbaren Gesamtkosten.
Mehr zur 24h-Betreuung →Alle Kostenangaben sind Richtwerte ohne Gewähr. Individuelle Preise bei den jeweiligen Einrichtungen erfragen. Stand: November 2026.