Pflegeheim Kosten Vorarlberg 2026
Vorarlberg hat mit 1. Jänner 2026 die Tarife seiner Pflegeheime neu geregelt. Die Heime verrechnen drei Tarifstufen, die sich nach der Pflegegeldstufe richten. Aufgenommen wird in der Regel ab Pflegestufe 4.
Aktualisiert: November 2026
€245,99
Tagsatz Stufe 4–5 (2026)
ab Stufe 4
in der Regel Voraussetzung
40 %
Kostenersatz Ehepartner (vom Resteinkommen)
Tarife 2026 nach Pflegestufe
Die Tagsätze 2026, wie sie das Haus der Generationen Götzis und die städtischen Pflegeheime Feldkirch gleichlautend veröffentlichen:
| Pflegestufe | pro Tag | pro Monat (30 Tage) |
|---|---|---|
| Stufe 0–3 | €188,06 | €5.642 |
| Stufe 4–5 | €245,99 | €7.380 |
| Stufe 6–7 | €263,03 | €7.891 |
Für Häuser mit Schwerpunkt Pflege verrechnet die Stadt Feldkirch €273,24 pro Tag. Andere Heime können abweichen – fragen Sie den Tarif beim gewünschten Heim nach.
Tarifreform 2026 in Vorarlberg
Seit 1. Jänner 2026 gilt in Vorarlberg ein neues Tarifmodell für Pflegeheime: Fixkosten werden über feste Grundtarife abgegolten, die Vergütung der Pflege richtet sich in vier Stufen nach dem Pflegeaufwand. Viele Einzelförderungen sind im Tarif aufgegangen. Land und Gemeinden stellen dafür zusätzlich zehn Millionen Euro bereit.
An der Kostenbeteiligung der Bewohner ändert sich durch die Reform nichts. Vorarlberg hat laut Bericht 47 Pflegeheime mit rund 2.370 Betten.
Wer die Heimkosten aus eigenem Einkommen bezahlen kann, gilt als Selbstzahler – dann wird die Behörde gar nicht eingeschaltet und Angehörige müssen nichts beitragen.
Was zahlen Sie selbst?
- Grundsätzlich ist das gesamte Einkommen einzusetzen – auch Erträge aus Vermögen wie Mieten, Zinsen oder Dividenden.
- Von der Pension werden 80 % eingesetzt. 20 % sowie die Sonderzahlungen (13. und 14. Bezug) bleiben Ihnen.
- Vom Pflegegeld bleibt ein Taschengeld von 10 % der Stufe 3 – 2026 rund €59,26 pro Monat.
- Reicht das nicht, übernimmt die Mindestsicherung die Differenz.
Rechenbeispiel Vorarlberg
Bewohnerin mit Pflegegeld Stufe 4 und €1.500 Pension netto (14× jährlich):
Der Bewohnerin bleiben: €300,00 pro Monat aus der Pension, die 13. und 14. Pension sowie €59,26 Taschengeld aus dem Pflegegeld.
Die Mindestsicherung übernimmt die Differenz – sofern kein Ehepartner Kostenersatz leisten muss. Tarif und Pflegegeld 2026. Vereinfachtes Beispiel ohne Einzelzimmer, Unterhaltspflichten oder weitere Einkünfte. Alle Angaben ohne Gewähr.
Antrag auf einen Pflegeheimplatz
Den Antrag auf Sozialleistung bringen Sie bei Ihrer Gemeinde ein. Sie leitet ihn an die Bezirkshauptmannschaft weiter, die mit Bescheid entscheidet.
Voraussetzung ist neben der finanziellen Hilfsbedürftigkeit mindestens Pflegegeldstufe 4 und die Einbindung des Case Managements.
Angehörige und Vermögen
Ehepartner sind in Vorarlberg kostenersatzpflichtig (Kurzinfo des Landes, Stand 2022): Von ihrem Nettoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) werden ein angemessener Lebensunterhalt, der Wohnbedarf und notwendige Ausgaben abgezogen – vom Rest sind 40 % zu leisten. Bleibt kein Rest, ist nichts zu zahlen.
Kinder, Enkel und Großeltern müssen keinen Kostenersatz leisten.
Auf Vermögen wird seit 1.1.2018 nicht zugegriffen (§ 330a ASVG).
Häufige Fragen: Pflegeheim in Vorarlberg
Was kostet ein Pflegeheim in Vorarlberg 2026?
Die Tarife 2026 liegen bei €188,06 (Stufe 0–3), €245,99 (Stufe 4–5) und €263,03 (Stufe 6–7) pro Tag – rund €5.642 bis €7.891 pro Monat.
Muss mein Ehepartner in Vorarlberg für das Pflegeheim zahlen?
Ja, Ehepartner sind kostenersatzpflichtig – aber nur aus dem Einkommen, das nach Abzug von Lebensunterhalt und Wohnbedarf übrig bleibt. Davon sind 40 % zu leisten.
Ab welcher Pflegestufe komme ich in Vorarlberg ins Pflegeheim?
In der Regel ab Pflegegeldstufe 4, unter Einbindung des Case Managements.
Wo beantrage ich die Kostenübernahme in Vorarlberg?
Bei Ihrer Gemeinde. Sie leitet den Antrag an die Bezirkshauptmannschaft weiter, die mit Bescheid entscheidet.
Quellen (Stand: November 2026):
- Land Vorarlberg – Unterbringung in einem Pflegeheim (Kurzinfo)
- Haus der Generationen Götzis – Tarife 2026
- Stadt Feldkirch – Richtsätze und Tarife 2026
- vol.at – Tarifreform in Vorarlberger Pflegeheimen
- § 330a ASVG – Verbot des Pflegeregresses
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige Behörde.