Pflegeheim Kosten Tirol 2026
In Tirol genehmigt das Land die Tagsätze der Wohn- und Pflegeheime jedes Jahr. Für jede Pflegegeldstufe gibt es einen eigenen Tagsatz. Reichen die eigenen Mittel nicht, hilft das Land bzw. die Gemeinde über die „Hilfeleistung der stationären Pflege“.
Aktualisiert: November 2026
€196,19
Tagsatz bei Stufe 4 (2026)
ab Stufe 3
entscheidet das Land statt der Gemeinde
Kinder
zahlen nicht – Ehepartner schon
Heimtarife ab 1. Jänner 2026
Die vom Land Tirol genehmigten Tagsätze, wie sie Tiroler Heime für 2026 veröffentlichen (Beispiel Wohn- und Pflegeheim Kirchbichl):
| Pflegestufe | pro Tag | pro Monat (30 Tage) |
|---|---|---|
| Stufe 0 (Wohnheim) | €76,06 | €2.282 |
| Stufe 1 (Wohnheim) | €98,16 | €2.945 |
| Stufe 2 (Wohnheim) | €115,83 | €3.475 |
| Stufe 3 (Pflege) | €163,59 | €4.908 |
| Stufe 4 (Pflege) | €196,19 | €5.886 |
| Stufe 5 (Pflege) | €220,37 | €6.611 |
| Stufe 6 (Pflege) | €241,41 | €7.242 |
| Stufe 7 (Pflege) | €251,93 | €7.558 |
Ab Stufe 3 (Pflegebereich) inklusive 10 % Umsatzsteuer – so weist es das Pflegezentrum Gurgltal aus, dessen Bruttotarife identisch sind. Stufe 0–2 gelten für den Wohnheimbereich.
Besonderheiten in Tirol
Wer zuständig ist, hängt von der Pflegestufe ab: Bei Pflegegeld bis Stufe 2 entscheidet die Wohnsitzgemeinde, ab Stufe 3 das Land Tirol. Beide entscheiden „als Träger von Privatrechten“ mit einfachem Schreiben – ein Rechtsmittel dagegen ist nicht vorgesehen.
Achtung bei Verzicht: Wer auf Einkommensansprüche verzichtet hat, während er Pflegegeld bezog (egal welche Stufe), bekommt ab dem Verzicht für 5 Jahre keine oder nur eine eingeschränkte Hilfeleistung.
Verträge zählen mit: Ansprüche aus Übergabs-, Schenkungs- oder Kaufverträgen – etwa Leibrente, Ausgedinge oder Fruchtgenuss – verringern die Hilfeleistung. Auch eine private Pflegeversicherung geht vor.
Was zahlen Sie selbst?
- Vor der Hilfeleistung ist das gesamte Einkommen einzusetzen: Pension, Pflegegeld, Miet- und Pachteinnahmen, Zinserträge und Steuergutschriften.
- 20 % der Pension sowie die 13. und 14. Pension bleiben Ihnen zur freien Verfügung.
- Vom Pflegegeld bleibt ein Taschengeld von 10 % der Stufe 3 – 2026 rund €59,26 pro Monat.
Rechenbeispiel Tirol
Bewohnerin mit Pflegegeld Stufe 4 und €1.500 Pension netto (14× jährlich):
Der Bewohnerin bleiben: €300,00 pro Monat aus der Pension, die 13. und 14. Pension sowie €59,26 Taschengeld aus dem Pflegegeld.
Das Land Tirol übernimmt die Differenz. Tarif und Pflegegeld 2026. Vereinfachtes Beispiel ohne Einzelzimmer, Unterhaltspflichten oder weitere Einkünfte. Alle Angaben ohne Gewähr.
Antrag auf einen Pflegeheimplatz
Ab Pflegestufe 3 stellen Sie den Antrag auf „Hilfeleistung der stationären Pflege“ über die Heimverwaltung beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Pflege. Das Formular gibt es auf tirol.gv.at, eingebracht wird elektronisch oder per Post.
Bei Pflegestufe 0–2 ist die Wohnsitzgemeinde zuständig.
Kontakt Abteilung Pflege: Adamgasse 2a, 6020 Innsbruck, gebührenfrei 0800 400 160, pflege@tirol.gv.at.
Anspruch haben österreichische Staatsbürger und Gleichgestellte mit Hauptwohnsitz in Tirol.
Angehörige und Vermögen
Ehegatten, eingetragene Partner und Eltern müssen die Kosten im Rahmen ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht ersetzen.
Kinder sind von dieser Verpflichtung ausdrücklich ausgenommen.
Auf das Vermögen von Heimbewohnern greift das Land Tirol seit 1.1.2018 nicht mehr zu (§ 330a ASVG).
Häufige Fragen: Pflegeheim in Tirol
Was kostet ein Pflegeheim in Tirol 2026?
Laut den vom Land genehmigten Tarifen €163,59 (Stufe 3) bis €251,93 (Stufe 7) pro Tag im Pflegebereich – rund €4.908 bis €7.558 pro Monat. Im Wohnheimbereich (Stufe 0–2) sind es €76,06 bis €115,83 pro Tag.
Wer ist in Tirol für die Kostenübernahme zuständig?
Bei Pflegegeld bis Stufe 2 die Wohnsitzgemeinde, ab Stufe 3 das Land Tirol (Abteilung Pflege). Der Antrag läuft über die Heimverwaltung.
Muss mein Ehepartner in Tirol für das Pflegeheim zahlen?
Ja, im Rahmen der gesetzlichen Unterhaltspflicht. Kinder sind dagegen ausgenommen, und auf Vermögen wird nicht zugegriffen.
Kann ich gegen die Entscheidung in Tirol berufen?
Nein. Land und Gemeinden entscheiden als Träger von Privatrechten mit einfachem Schreiben – ein Rechtsmittel ist nicht vorgesehen.
Quellen (Stand: November 2026):
- Land Tirol – Informationsblatt Hilfeleistung der stationären Pflege (THPG)
- Land Tirol – Antrag auf Förderung (Alten- und Pflegeheime)
- Wohn- & Pflegeheim Kirchbichl – Leistungstarife 2026
- Pflegezentrum Gurgltal – Heimtarife 2026
- § 330a ASVG – Verbot des Pflegeregresses
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige Behörde.