Pflegeheim Kosten Steiermark 2026
In der Steiermark legt die Landesregierung die Tagsätze für anerkannte Pflegewohnheime per Verordnung fest. Der Tagsatz besteht aus einem Grundbetrag, der von Größe und Ausstattung des Heims abhängt, und einem Pflegezuschlag je nach Pflegestufe.
Aktualisiert: November 2026
€77,44–€81,72
Grundleistung pro Tag (ab 1.4.2026)
1 Monat
Frist für den Antrag nach Heimeintritt
33 % / 40 %
Unterhalt für Ehepartner zu Hause
Tagsätze ab 1. April 2026 nach Pflegestufe
Tagsatz für Grundleistungen plus Pflegezuschlag laut StPBG-Tagsatz-Verordnung. Die Spanne ergibt sich aus den unterschiedlichen Grundleistungs-Tagsätzen je nach Heimkategorie und Bettenanzahl:
| Pflegestufe | pro Tag | pro Monat (30 Tage) |
|---|---|---|
| Stufe 1 | €100,05–€104,33 | €3.002–€3.130 |
| Stufe 2 | €113,37–€117,65 | €3.401–€3.530 |
| Stufe 3 | €135,01–€139,29 | €4.050–€4.179 |
| Stufe 4 | €165,32–€169,60 | €4.960–€5.088 |
| Stufe 5 | €185,52–€189,80 | €5.566–€5.694 |
| Stufe 6 | €203,34–€207,62 | €6.100–€6.229 |
| Stufe 7 | €210,77–€215,05 | €6.323–€6.452 |
Die Tagsätze gelten für Pflegewohnheime, die vom Land für die Sozialhilfe anerkannt sind. Ob ein Heim anerkannt ist, bestätigt das Heim selbst.
So entsteht der Tagsatz in der Steiermark
Die Steiermark rechnet nach einem Normkostenmodell: Der Grundleistungs-Tagsatz hängt von der Kategorie des Heims ab, die sich nach der Nettoraumfläche pro Pflegebett richtet – von Kategorie 1 (unter 46 m²) bis Kategorie 5 (ab 49 m²). Je mehr Fläche pro Bett, desto höher der Tagsatz.
Zusätzlich sinkt der Tagsatz leicht mit der Größe des Heims: Ein Haus mit bis zu 90 Betten in Kategorie 5 erhält €81,72 pro Tag, ein Haus mit 250 Betten in Kategorie 1 €77,44.
Der Pflegezuschlag ist dagegen in allen Heimen gleich und reicht von €22,61 (Stufe 1) bis €133,33 (Stufe 7) pro Tag.
Was zahlen Sie selbst?
- Grundsätzlich bezahlen Bewohner das Heim aus Pension und Pflegegeld selbst. Reicht das nicht, übernimmt die Sozialhilfe den Rest – aber nur bis zu den festgelegten Tagsätzen.
- Mindestens 20 % der Pension sowie die 13. und 14. Pension bleiben Ihnen.
- Vom Pflegegeld bleiben 10 % der Stufe 3 als Taschengeld – 2026 sind das €59,26 pro Monat.
- Mieteinnahmen, Unterhaltsansprüche und andere regelmäßige Einkünfte zählen ebenfalls als Einkommen.
Rechenbeispiel Steiermark
Bewohnerin mit Pflegegeld Stufe 4 und €1.500 Pension netto (14× jährlich):
Der Bewohnerin bleiben: €300,00 pro Monat aus der Pension, die 13. und 14. Pension sowie €59,26 Taschengeld aus dem Pflegegeld.
Die Sozialhilfe übernimmt die Differenz. Tagsätze ab 1.4.2026, Pflegegeld 2026. Vereinfachtes Beispiel ohne Einzelzimmer, Unterhaltspflichten oder weitere Einkünfte. Alle Angaben ohne Gewähr.
Antrag auf einen Pflegeheimplatz
Den Antrag auf Kostenübernahme stellen Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde – und zwar spätestens innerhalb eines Monats nach dem Heimeintritt. Das Verfahren ist gebührenfrei.
Beizulegen sind unter anderem Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate (Pension, Pflegegeld, Miete, Kontoauszüge), Personenstandsurkunden, gegebenenfalls eine Vorsorgevollmacht oder Erwachsenenvertretung und eine Bestätigung des Heims, dass ein sozialhilferechtlich anerkanntes Bett zur Verfügung steht.
Voraussetzung sind Pflege- oder Betreuungsbedarf und finanzielle Hilfsbedürftigkeit – also Heimkosten, die Einkommen und Pflegegeld übersteigen.
Angehörige und Vermögen
Lebt der Ehepartner weiter zu Hause, hat er einen Unterhaltsanspruch: Ohne eigenes Einkommen sind das laut Arbeiterkammer Steiermark 33 % des Nettoeinkommens des Heimbewohners, mit eigenem Einkommen erhält der Partner mit der geringeren Pension 40 % des gemeinsamen Einkommens. Wie dieser Unterhalt bei der Heimkostenberechnung berücksichtigt wird, ist in der Praxis umstritten – lassen Sie sich im Einzelfall von der AK Steiermark beraten.
Kinder und andere Angehörige müssen für die Heimkosten nicht aufkommen.
Auf das Vermögen von Heimbewohnern, Angehörigen und Erben darf seit 1.1.2018 nicht zugegriffen werden (§ 330a ASVG).
Häufige Fragen: Pflegeheim in Steiermark
Was kostet ein Pflegeheim in der Steiermark 2026?
Laut Tagsatz-Verordnung ab 1.4.2026 zwischen €100,05 (Stufe 1) und €215,05 (Stufe 7) pro Tag – das sind rund €3.002 bis €6.452 pro Monat. Bei Stufe 4 sind es rund €4.960 bis €5.088.
Warum kosten Pflegeheime in der Steiermark unterschiedlich viel?
Der Grundleistungs-Tagsatz hängt von der Heimkategorie (Nettoraumfläche pro Bett) und der Bettenanzahl ab. Der Pflegezuschlag ist dagegen in allen anerkannten Heimen gleich.
Bis wann muss ich die Kostenübernahme in der Steiermark beantragen?
Spätestens innerhalb eines Monats nach dem Heimeintritt, bei der Wohnsitzgemeinde. Das Verfahren ist gebührenfrei.
Was bekommt mein Ehepartner, wenn ich in ein Pflegeheim in der Steiermark ziehe?
Der Ehepartner zu Hause hat einen Unterhaltsanspruch: 33 % Ihres Nettoeinkommens, wenn er kein eigenes Einkommen hat, sonst 40 % des gemeinsamen Einkommens für den Partner mit der geringeren Pension (laut AK Steiermark).
Quellen (Stand: November 2026):
- RIS – StPBG-Tagsatz-Verordnung (geltende Fassung)
- Land Steiermark – Kostenübernahme für die Unterbringung im Pflegeheim
- Land Steiermark – Festsetzung der Kategorie von Pflegewohnheimen
- AK Steiermark – Aktuelles rund ums Pflegeheim
- § 330a ASVG – Verbot des Pflegeregresses
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige Behörde.