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Pflegeheim Kosten Salzburg 2026

Im Bundesland Salzburg legt das Land Obergrenzen für die Tarife der Seniorenheime fest. Der Tagessatz besteht aus einem einheitlichen Grundtarif und einem Pflegetarif je nach Pflegestufe. Wer die Kosten nicht selbst tragen kann, erhält Sozialhilfe.

Aktualisiert: November 2026

€172,31

Tagessatz-Obergrenze Stufe 4

€305–€736

Freibetrag pro Monat mit Pflegegeld (2026)

13. & 14.

Pension bleiben frei

Tarif-Obergrenzen ab 1. Juli 2026

Grundtarif (€58,63 pro Tag) plus Pflegetarif je nach Pflegestufe – die vom Land Salzburg festgelegten Obergrenzen, die auch die Seniorenwohnhäuser der Stadt Salzburg verrechnen:

Pflegestufepro Tagpro Monat (30 Tage)
Stufe 0€58,63€1.759
Stufe 1€86,11€2.583
Stufe 2€102,31€3.069
Stufe 3€144,71€4.341
Stufe 4€172,31€5.169
Stufe 5€190,01€5.700
Stufe 6€198,61€5.958
Stufe 7€203,01€6.090

Der Grundtarif setzt sich aus €54,23 Basisbetrag und €4,40 Investitionskostenbeitrag zusammen. Für private Träger gelten eigene Obergrenzen laut Sozialhilfe-Leistungs- und Tarifobergrenzen-Verordnung.

Der Freibetrag in Salzburg

Was Bewohnern bleibt, heißt in Salzburg „Freibetrag“ (früher Taschengeld). Er beträgt 20 % der Pension – mindestens aber 20 % des Richtsatzes für Alleinstehende nach dem Sozialunterstützungsgesetz.

Wer Pflegegeld bezieht, behält zusätzlich 10 % der Pflegegeldstufe 3. Damit ergibt sich 2026 ein Freibetrag von mindestens €305,28 und höchstens €735,74 pro Monat (ohne Pflegegeld: €245,98 bis €676,44).

Der 13. und 14. Pensionsbezug kommen zusätzlich dazu – sie bleiben zur Gänze frei.

Was zahlen Sie selbst?

  • Die Sozialhilfe übernimmt die Restkosten, wenn Pension, Leibrente, Mieteinnahmen oder Unterhalt nicht ausreichen.
  • Ihnen bleibt der Freibetrag: 20 % der Pension (mit Mindestbetrag), 10 % der Pflegegeldstufe 3 und die Sonderzahlungen.
  • Der Großteil der Pension und des Pflegegeldes fließt in die Heimkosten.

Rechenbeispiel Salzburg

Bewohnerin mit Pflegegeld Stufe 4 und €1.500 Pension netto (14× jährlich):

Tarif-Obergrenze Stufe 4, 30 Tage€5.169,30
– 80 % der Pension– €1.200,00
– 80 % des Pflegegeldes Stufe 4– €710,80
Übernimmt die öffentliche Hand€3.258,50

Der Bewohnerin bleiben: €300,00 pro Monat aus der Pension, die 13. und 14. Pension sowie €59,26 Taschengeld aus dem Pflegegeld.

Die Sozialhilfe übernimmt die Differenz. Tarife ab 1.7.2026, Pflegegeld 2026. Vereinfachtes Beispiel ohne Einzelzimmer, Unterhaltspflichten oder weitere Einkünfte. Alle Angaben ohne Gewähr.

Antrag auf einen Pflegeheimplatz

Den Antrag auf Sozialhilfe in Seniorenheimen stellen Sie per Formular beim Sozialamt Ihres Wohnsitzes – bei der Bezirkshauptmannschaft oder in der Stadt Salzburg beim Magistrat.

Das Land empfiehlt, sich schon vor der Heimaufnahme von der Sozialhilfestelle über Rechte und Finanzierung beraten zu lassen.

Voraussetzungen: Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt im Bundesland Salzburg, österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung und Pflegebedürftigkeit – die bei Pflegegeldbezug jedenfalls gegeben ist.

Angehörige und Vermögen

Unterhaltsansprüche gegen den Ehepartner zählen in Salzburg als Einkommen des Heimbewohners. Der Unterhalt wird anhand des Einkommens des Ehepartners berechnet.

Kinder darf der Sozialhilfeträger in Salzburg nicht in Anspruch nehmen.

Auf Vermögen darf seit 1.1.2018 nicht zugegriffen werden (§ 330a ASVG).

Häufige Fragen: Pflegeheim in Salzburg

Was kostet ein Seniorenheim in Salzburg 2026?

Die Tarif-Obergrenzen des Landes ab 1.7.2026 liegen zwischen €86,11 (Stufe 1) und €203,01 (Stufe 7) pro Tag – das sind rund €2.583 bis €6.090 pro Monat.

Wie viel Geld bleibt mir im Seniorenheim in Salzburg?

Ein Freibetrag von 20 % der Pension (mindestens 20 % des Richtsatzes für Alleinstehende) plus 10 % der Pflegegeldstufe 3 – 2026 insgesamt €305,28 bis €735,74 pro Monat. Dazu kommen 13. und 14. Pension.

Muss mein Ehepartner in Salzburg für das Seniorenheim zahlen?

Ein Unterhaltsanspruch gegen den Ehepartner zählt als Einkommen und wird nach dessen Einkommen berechnet. Kinder werden dagegen nicht herangezogen.

Wo beantrage ich Sozialhilfe für das Seniorenheim in Salzburg?

Beim Sozialamt Ihres Wohnsitzes – Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat der Stadt Salzburg.