pflegekosten-berechnen.at

Pflegeheim Kosten Oberösterreich 2026

In Oberösterreich legt jedes Alten- und Pflegeheim sein eigenes Heimentgelt fest. Die Kosten setzen sich aus einem Tagsatz und einem Pflegezuschlag zusammen, der aus dem Pflegegeld bezahlt wird.

Aktualisiert: November 2026

€140–€180

Tagsatz pro Tag (Richtwert)

80 %

des Pflegegeldes als Pflegezuschlag

20 %

der Pension bleiben + Sonderzahlungen

Monatliche Kosten nach Pflegestufe

Der Tagsatz liegt laut Pflegeinfo OÖ meist zwischen €140 und €180. Dazu kommt der Pflegezuschlag in Höhe von 80 % des jeweiligen Pflegegeldes. Daraus ergeben sich folgende Monatskosten (30 Tage, Pflegegeld 2026):

PflegestufePflegezuschlagpro Monat gesamt
Stufe 1€164,96€4.365–€5.565
Stufe 2€304,24€4.504–€5.704
Stufe 3€474,08€4.674–€5.874
Stufe 4€710,80€4.911–€6.111
Stufe 5€965,52€5.166–€6.366
Stufe 6€1.348,32€5.548–€6.748
Stufe 7€1.771,84€5.972–€7.172

Der genaue Tagsatz ist von Heim zu Heim verschieden – fragen Sie ihn direkt beim gewünschten Heim nach.

Was zahlen Sie selbst?

  • Bewohner bezahlen die Heimkosten aus ihrem Einkommen – Pension, Rente, Pflegegeld, Miet- und Zinseinkünfte. Reicht das nicht, übernimmt die Sozialhilfe den Rest.
  • 20 % der Pension sowie die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) bleiben Ihnen.
  • Vom Pflegegeld bleiben 10 % der Stufe 3 – 2026 sind das €59,26 pro Monat, unabhängig von Ihrer tatsächlichen Pflegestufe.

Rechenbeispiel Oberösterreich

Bewohnerin mit Pflegegeld Stufe 4 und €1.500 Pension netto (14× jährlich):

Tagsatz €150 × 30 Tage + Pflegezuschlag Stufe 4€5.210,80
– 80 % der Pension– €1.200,00
– 80 % des Pflegegeldes Stufe 4– €710,80
Übernimmt die öffentliche Hand€3.300,00

Der Bewohnerin bleiben: €300,00 pro Monat aus der Pension, die 13. und 14. Pension sowie €59,26 Taschengeld aus dem Pflegegeld.

Die Sozialhilfe übernimmt die Differenz. Tagsatz €150 als Beispiel innerhalb der Spanne, Pflegegeld 2026. Vereinfachtes Beispiel ohne Einzelzimmer, Unterhaltspflichten oder weitere Einkünfte. Alle Angaben ohne Gewähr.

Antrag auf einen Pflegeheimplatz

Den schriftlichen Antrag auf einen Heimplatz stellen Sie bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Sozialamt des Magistrats (Linz, Wels, Steyr). Das Antragsformular stellt das Land OÖ online bereit.

Angehörige und Vermögen

Kinder werden in Oberösterreich grundsätzlich nicht zum Ersatz offener Heimkosten herangezogen – außer etwa aufgrund eines Übergabsvertrags.

Zwischen Ehepartnern bestehen weiterhin Unterhaltsansprüche: Hat der Ehepartner kein eigenes Einkommen, muss der andere Unterhalt leisten – als Richtwert nennt Pflegeinfo OÖ rund 33 %. Zieht ein Partner ins Heim, bleibt dem anderen jedenfalls ein ausreichender Teil seiner Pension.

Auf Vermögen wird seit Abschaffung des Pflegeregresses am 1.1.2018 nicht mehr zugegriffen (§ 330a ASVG).

Häufige Fragen: Pflegeheim in Oberösterreich

Was kostet ein Pflegeheim in Oberösterreich pro Monat?

Der Tagsatz liegt meist bei €140 bis €180, dazu kommt ein Pflegezuschlag von 80 % des Pflegegeldes. Bei Pflegestufe 4 ergibt das rund €4.911 bis €6.111 pro Monat.

Wie viel von meiner Pension bleibt mir im Pflegeheim in Oberösterreich?

20 % der Pension sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Vom Pflegegeld bleiben €59,26 pro Monat (10 % der Stufe 3, 2026).

Müssen Kinder in Oberösterreich für das Pflegeheim der Eltern zahlen?

Grundsätzlich nein – außer es besteht eine vertragliche Verpflichtung, etwa aus einem Übergabsvertrag. Auf das Vermögen von Angehörigen darf seit 2018 nicht zugegriffen werden.

Wo beantrage ich einen Pflegeheimplatz in Oberösterreich?

Schriftlich bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Sozialamt des Magistrats (Linz, Wels, Steyr).

Quellen (Stand: November 2026):

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige Behörde.